Regeln für die Erteilung der Marke Regionalprodukt Böhmisches Paradies

1) Wer kann die Marke beantragen und wo:
Die Markenerteilung kann ein x-beliebiger Hersteller, der seinen Sitz im Böhmischen Paradies hat – Handwerker und auch Lebensmittelhersteller bzw. Landwirt – (weiter nur Hersteller) beantragen. Zertifiziert können zum Beispiel sein: Träger den traditionellen Handwerken – Steinhauer, Geschmeidemacher, Keramik-, Glas-, Bijouterie- oder aber Textilproduktenhersteller, Landwirte und Hersteller von Lebensmittel- und anderen Naturprodukten. Der Zertifikationshersteller kann physische Person und auch Rechtsperson werden.
Kontaktperson: Ing. Hana Ledabylová, Sdružení Český ráj, Tel.: 481 540 253, 739 449 510, E-Mail: ledabylova@cesky-raj.info.
Der Hersteller, der die Symbolerteilung per E-Mail, telephonisch oder persönlich beantragt und in dem vereinbarten Termin das Bewerberformular mit ordnungsgemäßen Informationen (Tätigkeitsbetreff, Jahr des Entstehens, Rohstoffherkunft, Tradition, Werbungsart und Symbolnutzung u.s.w., siehe Zertifikationskriteriums) überreicht, wird auf die Sitzung der Zertifizierungskommission eingeladen. Diese verläuft 1 – 2x im Jahr, entsprechend dem Herstellerinteresse.
2) Zertifizierungskommission
Zertifizierungskommission ist aus Vertreter des Vereins Böhmisches Paradies zusammengestellt – A. Hozdecký, J. Kořínková, J.Mertlík, H. Ledabylová und P. Bičíková und aus weiteren Vertretern, der in der Region wirkenden Institutionen – V. Jakouběová (Museum des Böhmischen Paradieses), J. Mocek und A. Hoření (Verwaltung des Naturschutzgebietes Böhmisches Paradies), L. Dlouhý (Galerie XY), M. Hvězda (Verkaufsgenossenschaft den Regionalprodukten Böhmisches Paradies). An der Sitzung müssen min. 5 dieser genanten Mitglieder, davon min. 2 außerhalb der Mitarbeiter des Vereins Böhmisches Paradies anwesend sein.
Der Hersteller muß an der Sitzung der Zertifizierungskommission persönlich teilnehmen. Zu der Verhandlung bringt er Muster der Produktion, welche er bescheinigen lasen möchte, ggf. hochwertige Fotografien seiner Produkte mit. Die angewesene Mitglieder der Zertifizierungskommission schlagen die Punktbewertung des Herstellers ( bzw. des Produkts) vor. Als Ausgangspunkt für die Punktbewertung sind die Zertifizierungskriterien, die auf den Webseiten www.regionalniprodukt.cz aufgeführt sind.
Die Erfüllungsbewertung der einzelnen Zertifizierungskriterien verläuft so, dass jeder der Tagenden seiner Punktbewertung für das gegebene Kriterium vorschlägt. Die Ergebnispunktbewertung für das gegebene Kriterium wird als Durchschnitt dieser Teilsbewertung festgelegt. Zur Erfüllung der Zertifizierungskriterien benötigt man minimal 30 Punkte aus 60 möglichen bei Nahrungsmittelprodukten und minimal 30 Punkte aus 63 möglichen bei Handwerkprodukten. Die Kommission hat das Recht nicht sofort zu entscheiden und das gegebene Kriterium durch den Fachmann für das gegebene Gebiet beurteilen zu lassen. Jeder Vertreter der Zertifizierungskommission hat das Recht die Zertifikaterteilungsablehnung vorzuschlagen, und das auch im Falle, dass die vorgeschlagene Punktbewertung die Anforderung für seine Zuteilung erfühlt. Über den Ablehnungsentwurf wird abgestimmt. Im Falle der geraden Stimmenanzahl wird der Kommissionsvorsitzende aus der Repräsentantenreihe des Vereins Böhmisches Paradies über das Endergebnis entscheiden.
3) Treffen den Zertifikationsherstellern
Der Vorschlag der Produktenpunktbewertung wird auf dem Treffen den Zertifikationsherstellern vorgestellt. An diesem Treffen nimmt der Antragsteller persönlich teil und stellt seine Produktionsmuster wiederum vor. Das Treffen der Zertifikationshersteller kann den Vorschlag über die Aufnahme des neuen Herstellers bestätigen, aber auch umstürzen. Über den Entwurf wird abgestimmt. Für die Aufnahme des Herstellers benötigt man die Zustimmung über die Hälfte der Mehrheit allen anwesenden Zertifikationsherstellern.
4) Nutzung der Schutzmarke
Der Hersteller, der die gegebenen Zertifikationskriterien erfüllt hat und an dem Treffen den Zertifikationsherstellern genehmigt war, wird der Träger der Marke Regionalprodukt Böhmisches Paradies und erlangt das Zertifikat. Gleichzeitig wird mit dem Hersteller ein Vertrag über die Ausnutzung der Schutzmarke mit der Gültigkeitsfrist von zwei Jahren abgeschlossen. Nach zwei Jahren muß man die Zertifikation erneut verteidigen.
5) Bezeichnung der Regionalprodukte und Markenwerbung durch den Hersteller
Die Pflicht des Herstellers ist es, die Marke mit minimal zweien darunter erwähnten Mitteln zu benutzen und zu propagieren:
- Produktenmarkierung.
Der Hersteller hat die Pflicht seine Zertifikatikonprodukte zu markieren – zu diesem Zweck kann er Hängerkarten, Sticker benutzen, oder das Markenlogo in die Etikette oder auf die Produktverpackung eingliedern (eventuell auf das Produkt allein), und falls es nicht möglich ist, die Markierung mit anderer Form zu gewährleisten. - Falls der Hersteller Betreiber von eigenen Webseiten ist, setzt er das Markenlogo das Regionalprodukt Böhmisches Paradies zusammen mit dem Hinweis auf www.regionalniprodukt.cz dort auf.
- Im Falle, dass der Hersteller Betreiber des Firmengeschäfts, oder des Regionalproduktgeschäfts ist, markiert er sichtbar diese Verkaufsstelle mit dem Logo.
- Der Hersteller kennzeichnet sichtbar auch seine Verkaufsfläche (Stand, Tisch, Ausstellertheke), an Kultur- und Gesellschaftsaktionen, Märkten, Jahrmarks, an deren er teilnimmt, oder wo er seine Zertifikatikonware vertreten hat, kennzeichnet er sichtbar auch seine Verkaufsfläche.
- Das Logo sollte auch weiter an den Werbungsmaterialen, Inserat- und Werbungsflächen, Werbungsbanners, Rollläden u.s.w. genutzt werden. Der Hersteller kann das Logo auch an die Firmenwägen, u.s.w. benutzen.
Falls diese Regel nicht eingehalten wird, kann die Nichtverlängerung des Zertifikates, oder der Rücktritt von dem „Vertrag über die Nutzung der Schutzmarke des Regionalprodukts Böhmisches Paradies“ ein Anlass sein.